Fragen und Antworten zu deiner Selbstständigkeit

Hier hast du einen kleinen Überblick für deine Selbstständigkeit. Möchtest du eine Einzelfirma oder doch eine GmbH gründen? Nachfolgend meine Aufzählungspunkte, die du beachten solltest (alles ohne Gewähr).

Gestartet habe ich im 2011 als Einzelfirma ohne HR-Eintrag und habe für mein Unternehmen zuerst nur im Nebenerwerb gearbeitet. Neben meiner Firma habe ich bis 2018 in 60 % im Online-Marketing bei einer Biotech-Firma gearbeitet. Gegen Ende 2018 hatten Stefan und ich so viele eigene Arbeiten, dass wir viel am Wochenende gearbeitet haben.

Ende 2018 entschloss ich mich, dass ich meinen Job aufgebe und 100 % selbstständig arbeite.

Bereits im 2014 haben wir unsere Firma zur GmbH umgewandelt. Ein Grund war, dass die Aufträge immer mehr wurden und ich die Umsätze allein bei mir versteuern musste. Die Umwandlung haben wir online gemacht. Das war ganz einfach und ging sehr schnell. Innert von 3 Wochen war alles abgewickelt und unsere Firma war als GmbH im Handelsregister eingetragen.

Einzelunternehmen (Selbständige)

  • Vorab solltest du dich bei deiner Gemeinde anmelden. Wenn du die Tätigkeit aufgenommen hast, auch bei der SVA. Aber kläre das vorher ab. Es kann sein, dass die AHV deinen Antrag auf Selbstständigkeit nicht bewilligt.
  • Einen HR-Eintrag (kostet ca. CHF 120) ist dann notwendig, wenn dein Jahresumsatz CHF 100’000 übersteigt. Aber du kannst den HR-Eintrag auch machen, wenn du den Umsatz (noch) nicht hast.
  • Eine Einzelfirma kannst du ohne Kapital gründen. Das heisst, du brauchst nur das Kapital für deine Geschäftsidee. Ausser du machst einen Laden mit Geräten usw. auf. Dann brauchst du für das mehr Kapital. Aber wenn du ein Online-Business oder in die Richtung Coaching gehst, benötigst du “nur” einen Raum. Wenn du Platz hast, kannst du gut zu Hause starten.
  • Bei der Einzelfirma muss mindestens der Familienname des Inhabers im Firmennamen enthalten sein. Zusätzlich können Sach- oder Fantasiebezeichnungen hinzugefügt werden. Der Vorteil von Sachbezeichnungen besteht darin, dass mögliche Kunden sich bereits anhand des Namens konkret etwas vorstellen können, was du anbietest. Beispiel für Namen: ErnährungsCoach Julia Becker oder Treuhandunternehmer Wolfring. Der Eintrag im Handelsregister hat zur Folge, dass der Firmenname geschützt ist und der Firmeninhaber der Betreibung auf Konkurs unterliegt (als Einzelfirma). Das heisst, wenn du in Konkurs gehst, haftest du mit deinem Privatvermögen (Einzelfirma).
  • Die Krankenversicherung ist obligatorisch, dort kann bei der Grundversicherung die Unfalldeckung mit abgeschlossen werden (zuerst bei der Versicherung nachfragen).
  • Eigentlich sind keine Versicherungen obligatorisch (ausser AHV/IV/EO und Krankenversicherung), aber eine Unfallversicherung sehr empfehlenswert (UVG). Wichtiger Link
  • Sozialversicherung (AHV/IV/EO) ist für Selbstständige obligatorisch, ab einem Einkommen über 2’300 CHF Gewinn. Siehe Link 1 oder Link 2 
  • Kurzfristige Ausfälle durch Krankheit (bis max. 730 Tage) können über ein Krankentagegeld abgedeckt werden (kann aber teuer werden).
  • Zu empfehlen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die schützt dein Unternehmen, wenn sich beispielsweise ein Kunde in deinen Büroräumlichkeiten/Behandlungsraum verletzt oder du deinem Auftraggeber einen Schaden zufügst (Prämie hängt von der Dienstleistung ab).
  • Bei einem 100 % Pensum empfehle ich dir, alle Versicherungen abzuschliessen.
  • Als Einzelunternehmen musst du deine Einnahmen und Ausgaben schriftlich festhalten und alles 10 Jahre lang aufbewahren.
  • Mehrwertsteuerpflichtig bist du aber erst ab einem Umsatz von 100’000 CHF.
  • Die Steuern für dein Unternehmen, egal ob du es im Nebenerwerb oder Hauptberuflich machst, werden zusammen mit deinem Einkommen versteuert. Es gibt keine Unterscheidung von Privateinkommen und Geschäftseinkommen. Das heisst, wenn du in Konkurs gehst, haftest du mit deinem Privatvermögen (Einzelfirma).

GmbH

  • GmbH muss im Handelsregister eingetragen werden (kostet ca. CHF 600). Dazu gibt es noch weitere Punkte, die zu erfüllen sind.
  • Unfallversicherung obligatorisch
  • Sozialversicherung (AHV/IV/EO) ist obligatorisch
  • Bei einem Einkommen ab von 21’300 CHF Jahreslohn ist die berufliche Vorsorge (BVG) obligatorisch
  • Zu empfehlen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung.
  • Je nach Grösse ist eine Rechtsschutzversicherung empfehlenswert.
  • Damit du bei den kurzfristigen Ausfällen durch Krankheit (bis max. 730 Tage) abgedeckt bist, ist ein Krankentagegeld sinnvoll (kann aber teuer werden).
  • Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist je nach Branche empfehlenswert. Die schützt dein Unternehmen bei einem Schaden (Prämie hängt von der Dienstleistung ab).
  • Bei der GmbH kannst du unter Wahrung der allgemeinen Grundsätze der Firmenbildung deinen Firmen-Namen frei wählen. In allen Fällen muss der Firma die Bezeichnung als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beigefügt werden.
  • Bei der GmbH ist eine doppelte Buchhaltung erforderlich und auch eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren
  • Die Buchhaltungspflicht bringt insbesondere mit sich, dass ein Inventar (Art. 958c Abs. 2 OR) sowie eine vollständige Bilanz und eine Erfolgsrechnung mit sämtlichen Belegen erstellt werden müssen. Link zur Admin-Seite.
  • Hier wird die Firma besteuert. Wenn du am Anfang kaum Gewinn machst, zahlst du zum Beispiel im Aargau mindestens 820 CHF (Kopfsteuer) im Jahr oder mehr, je nach Umsatz. Auch bei Verlusten ist die Kopfsteuer fällig.

Empfehlungen für Einzelfirma/GmbH

  • Es gibt diverse Plattformen, die das heutzutage alles online machen. Dazu gibt es noch viele tolle Angebote und Unterstützungen.
  • ifj.ch
  • startups.ch

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